Allgemeine Geschäftsbedingungender Firma M. Knake Blechbearbeitung und Gerätebau GmbH, Vechta

1. Geltung

Die folgenden AGB gelten für sämtliche Verträge auf Lieferung und sonstige Leistung zwischen der Firma M. Knake und dem jeweiligen Vertragspartner ( Kunde), auch bei Folgeverträgen. Entgegenstehende AGB des Kunden sind abgedungen.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch ausschließlich schriftliche Auftragsbestätigung der Firma M. Knake zustande. Änderungen der schriftlichen Auftragsbestätigung bedürfen schriftlicher Bestätigung durch Firma M. Knake.

3. Leistung der Firma M. Knake

Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem Auftragstext des Auftraggebers. Änderungen des Leistungsumfangs sind schriftlich zu fordern.

4. Preise und Zahlung

Mitarbeiter der Firma M. Knake sind nur bei Vorlage schriftlicher Vollmacht inkassobefugt. Die eingehenden Zahlungen darf die Firma M. Knake frei auf offene Forderungen des Kunden verrechnen.

Soweit im Angebot oder Rechnung andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingeräumt. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird Skonto in Höhe von 2% gewährt.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde – ungeachtet weitergehender Ansprüche – für jede Mahnung eine Bearbeitungspauschale von € 5,- und Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz, wenn der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Aufrechnung des Kunden wird ausgeschlossen, ausgenommen mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen; Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, wenn nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhend.

5. Eigentumsvorbehalt der Firma M. Knake

Gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma M. Knake bis der Kunde sämtliche Forderungen der Firma M. Knake erfüllt hat (Kontokorrentvorbehalt). Forderungen aus Weiterverkauf werden hiermit an Firma M. Knake abgetreten. Be- und Verarbeitung des Vorbehaltseigentum im Sinne des § 950 BGB erfolgt für Firma M. Knake. Wird Vorbehaltseigentum mit anderen Sachen vermischt oder verbunden und erlischt hierdurch das Eigentum der Firma M. Knake, geht (Mit-)Eigentum des Kunden an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache auf Firma M. Knake über (verlängerter Eigentumsvorbehalt); bei Verbindung mit Eigentum Dritter erwirbt Firma M. Knake Miteigentum an der neuen Sachen im Verhältnis der Anschaffungskosten des Kunden. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen und sonstigen Leistungen zu einem Gesamtpreis veräußert, beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag. Firma M. Knake verpflichtet sich, Sicherheiten freizugeben, wenn und soweit deren Wert 15% der Kontokorrentforderung übersteigt. Der Kunde erkennt an, dass die von Firma M. Knake gelieferten Anlagen weder mit dem Grundstück des Kunden noch mit dem Gebäude als verbunden gelten. Der Endkunde hat auf Verlangen der Firma M. Knake unverzüglich den Drittschuldner mit Name und Adresse mitzuteilen. Drittschuldner in diesem Sinne ist der Eigentümer der Sache, mit welcher die unter verlängertem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware der Firma M. Knake untrennbar verbunden wird.

6. Gewährleistung

Zugesicherte Eigenschaften liegen nur vor, wenn diese schriftlich zugesichert worden sind.
Mängelrüge des Kunden kann wirksam nur in Schriftform und am handelsgerichtlich eingetragenen Sitz der Firma M. Knake in Vechta erhoben werden.

Für Sachmängel haftet Firma M. Knake nach eigener Wahl auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Rücktritt und Minderung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nachbesserung schlägt fehl. Bei Bauleistungen kann Firma M. Knake in jedem Fall Rücktritt ablehnen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind vertraglich und gesetzliche Schadensersatzansprüche des Kunden, wenn nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Firma M. Knake beruhend. Ausgeschlossen ist Ersatz von Schaden, der für Firma M. Knake bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war. Der Kunde ist verpflichtet, Firma M. Knake auf besondere Risiken vor Vertragsabschluss schriftlich hinzuweisen. Der Anspruch des Kunden auf Verzugsschaden ist zur Höhe begrenzt auf 0,5% des jeweiligen Lieferwertes für jede volle Woche verspäteter Leistung, insgesamt auf höchstens 5%. Im Übrigen wird der Schadensersatz begrenzt auf das zweifache des Auftragswertes. Soweit die Haftung für Firma M. Knake ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung der Firma M. Knake für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Sonstiges

Firma M. Knake ist berechtigt, die aus der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Kunden zu speichern und zu verarbeiten.
Erfüllungsort ist Vechta, Gerichtsstand ist Vechta, wenn der Kunde Vollkaufmann ist; dies gilt auch für Klagen im Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozess.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, gilt an ihrer Stelle das, was dem Gewollten zulässigerweise am Nächsten kommt; im Übrigen bleiben diese AGB wirksam.